Datenschutz (EUDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften verlangen eine strikte Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Doch immer mehr Unternehmen erkennen, dass Zuverlässigkeit und Professionalität auf dem Gebiet des Datenschutzes auch ein Wettbewerbsvorteil von zunehmender Bedeutung ist.

Das Deutsche Datenschutzrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Ist die rede betrieblich relevanten Datenschutzbestimmungen, spricht man über das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses ist die zentrale Rechtliche Quelle bezüglich des umfassenden Schutzes personenbezogener Daten.

Seit dem 25.05.2018 ist zudem die verschärfte europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO) in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und die bisherigen Datenschutzbestimmungen werden teilwese ergänzt oder ersetzt. Bei der Vielzahl von Datenschutzgesetzen ist es für Unternehmen von großer Bedeutung, die einzelnen Gesetze zu kennen. Empfindliche Strafen können hier sonst greifen. So werden auch die Herausforderungen für den Datenschutz immer größer. Das primäre Ziel der Verordnung ist der Schutz der Grundfreiheiten natürlicher Personen und dabei wiederum deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 1 Abs. 3 EU-DGSVO.

Um zu prüfen ob Ihr Unternehmen Datenschutzkonform aufgestellt ist bieten wir unseren Datenschutz-as-a-Service an. Wir analysieren die Prozesse in Ihrem Unternehmen und helfen Ihnen dabei notwendige Maßnahmen umzusetzen damit Sie den hohen Anforderungen an den Datenschutz gerecht werden.

Kurz und bündig

 

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